Leicht verdauliches Kaninchenfutter vor und während der Schausaison
Schau-Kanin ist ein leicht verdauliches Kaninchenfutter und sichert eine optimale Ernährung der Kaninchen für die Zeit vor und während der Schausaison.
Der hohe Anteil an essenziellen Aminosäuren sorgt für ein dichtes Fell und verbessert die Fellqualität. Pflanzliche Öle und Fette bewirken durch die ungesättigten Fettsäuren ein strahlend glänzendes Fell. Eine geringere Energiedichte beugt einer Wammenbildung vor.
Der Kräuterzusatz ist eine speziell für Kaninchen konzipierte Mischung aus phytogenen Futterzusatzstoffen. Dieser Zusatz besteht aus ätherischen Ölen, Kräutern, Gewürzen und Pflanzenextrakten. Die enthaltenen Gerbstoffe unterstützen die Verdauung und die Aufrechterhaltung eines gesunden Verdauungstrakts.
Unsere Fütterungsempfehlung:
Füttern Sie bereits mit beginnendem Haarwechsel ab Juli/August täglich ca. 30 g Schau-Kanin Kaninchenfutter je kg Körpergewicht über die gesamte Ausstellungsphase als alleiniges Kraftfutter und stellen Sie stets frisches Tränkwasser und ausreichend Heu zur freien Verfügung.
Auf den Punkt gebracht:
- Aminosäuren für dichtes Fell
- Ungesättigte Fettsäuren für Fellglanz
- Energiereduziert
- Vorbeugung von Wammenbildung
- Ideal für die Schauvorbereitung
- Kräuterzusatz
- Pelletfutter
- Liefergrößen: 5 kg / 25 kg
Produktinformationen
Zusammensetzung: ¹
- Französisches Luzernegrünmehl
- Weizenkleie
- Malzkeime
- Haferschälkleie
- Rübenmelasseschnitzel
- Sojaextraktionsschrot
- Gerste
- Pflanzenöl aus Soja
- Calciumcarbonat
- Natriumchlorid
- DL-Methionin
Inhaltsstoffe: ¹
- 17,0 % Rohfaser
- 17,0 % Rohprotein
- 9,00 % Rohasche
- 3,40 % Rohöle und -fette
- 0,90 % Calcium
- 0,50 % Phosphor
- 0,20 % Natrium
Zusatzstoffe: ¹
- 13.500 IE Vitamin A (3a672a)
- 800 IE Vitamin D³ (3a671)
- 100 mg Biotin (3a880)
- 50 mg Mangan (3b502)
- 50 mg Vitamin E (3a700)
- 50 mg Zink (3b603)
- 25 mg Eisen (3b103)
- 15 mg Kupfer (3b405)
- 0,4 mg Jod (3b202)
- 0,2 mg Selen (E8)
- Ätherische Öle, Kräuter, Gewürze, Pflanzenextrakte, Gerbstoffe
¹ Änderungen vorbehalten